FRAGEN ZUM MESSERKAUF
Welche Messer sind laut deutschem Waffenrecht verboten?
– Fallmesser
– Faustmesser (Ausnahme: jagdrechtlichen Erlaubnis)
– Butterflymesser
– Springmesser deren Klinge nach vorne herausschnellt, oder deren Klinge über 8,5 cm lang ist, oder deren Klinge zweischneidig geschliffen ist/ eine Rückenschneide besitzt.
ALLE ANDEREN SPRINGMESSER SIND ERLAUBT!
– Hieb- und Stoßwaffen: Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel.- Ab 18!


Trageverbot
– Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge
– Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter
– Hieb- und Stichwaffen (z.B. Dolche und Springmesser).
Die genannten Messer darf man prinzipiell nicht zugriffsbereit bei sich tragen, Aber in einem „verschlossenen Behältnis“ (Rucksack, Aktentasche o.ä.)
Ausnahme:
Nutzung eines Messers im Beruf, Jagd oder im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege.
Vom Trageverbot nicht betroffen!:
– Alle Klappmesser mit Zweihandbedienung beim Öffnen & Klappmesser ohne Klingenarretierung
– Feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm
Die Begrenzung der Klingenlänge auf zwölf Zentimeter gilt nur für feststehende Messer, nicht für Klappmesser!
